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Verpflichtende Mannschaftsmeldung zur Rückrunde

Die Abgabe der verpflichtenden Mannschaftsmeldung zur Rückrunde muss im Zeitraum 16. bis 22. Dezember durch alle Vereine erfolgen, damit anschließend die zuständigen Gremien die beantragten Meldungen genehmigen oder korrigieren können. Voraussichtlich ab dem 15.12. (im Laufe des Tages) werden die relevanten Q-TTR-Werte des Stichtags 11.12. veröffentlicht sein, so dass sie dann auch bei den Personen im Rahmen der Mannschaftsmeldung angezeigt werden.
Die Vereine sollten die Spielerinnen und Spieler in absteigender Reihenfolge der Q-TTR-Werte im digitalen Mannschaftsmeldeformular von click-TT aufreihen, in dem der "eingefrorene" Wert direkt neben dem Spieler angezeigt wird. Dabei ist eine Abweichung von 50 Punkten mannschaftsübergreifend und von 35 Punkten mannschaftsintern zulässig, d.h. ein um bis zu 50 (bzw. 35) Punkte "schwächerer" Spieler kann nach Ermessen des Vereins vor einem spielstärkeren platziert werden. Möchte der Verein eine Reihenfolge genehmigen lassen, in der die Spielstärke zweier Spieler um mehr als 50 (bzw. 35) Punkte differiert, so ist eine separate schriftliche Begründung nötig.
Um ein Auseinanderbrechen von eingespielten Mannschaftsgefügen zu verhindern, haben die Vereine auch die Möglichkeit, Spieler, die ansonsten in höhere Mannschaften wechseln müssten (auch zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins), mit einem Sperrvermerk gemäß WO D 15.3 zu belegen. Demnach können Spieler durch den Rückrunden-SPV in ihrer (unteren) Mannschaft verbleiben, auch wenn sie gemäß Q-TTR-Wert + Toleranz in eine höhere Mannschaft aufrücken müssten.
Der Text in D 15.3 der Wettspielordnung beschränkt aber den Sperrvermerk zur Rückrunde auf genau diese Fälle. Er ist kein Instrument, um spielstärkere Spieler zur Sicherung von sportlichen Zielen in unteren Mannschaften zu melden.
"Ein zu Beginn der Vorrunde erteilter Sperrvermerk kann auf Antrag des Vereins zur Rückrunde aufgehoben werden, wenn der Spieler bei der Mannschaftsmeldung zur Rückrunde auch ohne Sperrvermerk Stammspieler in der Mannschaft ist, in der er mit Sperrvermerk gemeldet wurde." (WO D 15.3 a) Dieser Antrag muss schriftlich an das genehmigende Gremium gerichtet werden, da nur die zuständigen Fachwarte in der Lage sind, einen bestehenden SPV aus der Mannschaftsmeldung zu entfernen und diese anschließend zu genehmigen.

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